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Hinweise für das erste Staatsexamen |
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Zunächst ein wichtiges Zitat aus der Prüfungsordnung:
§19 (3): Werden bei Fremdsprachen nicht ausreichende Sprachbeherrschung oder schwere Sprachfehler festgestellt, darf die Note „ausreichend“ (4,0) oder eine bessere Note nicht erteilt werden. Dasselbe gilt in allen Fächern bei nicht ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache.
Schriftliche Examensprüfung
Aktuell sind folgende Gebiete Gegenstand der schriftlichen Staatsexamensprüfung:
Ab dem Sommersemester 2011 werden folgende Bereiche geprüft:
(a) Funktionentheorie
(b) Daten und Zufall
(c) Koordinatengeometrie
(d) Ausgewählte Probleme der Didaktik der Geometrie (für GH)
(e) Didaktik der Arithmetik und Algebra (für R)
Für das Lehramt GH gilt:
Es sind stets Fragen aus genau einem der Bereiche a bis c und zusätzlich aus dem Bereich d zu bearbeiten.
Für das Lehramt R gilt:
Es sind stets Fragen aus genau einem der Bereiche a bis c und zusätzlich aus dem Bereich e zu bearbeiten.
Bitte beachten Sie das bei der Wahl Ihrer Lehrveranstaltungen.
Mündliche Examensprüfung - Prüfungsordnung (2003)
Zusammenstellung als PPT-Präsentation
Hauptfach: Für die mündliche Prüfung werden nur noch ein fachliches und ein didaktisches Schwerpunktthema angegeben. Die Inhalte der Prüfungsthemen können ausschließlich aus den Modulen 4 und höher stammen.
Leitfach: Leitfach-Studierende besuchen laut PO nur die Module 1-4. Durch die rechtlichen Vorgaben kommen somit für diesen Personenkreis eigentlich nur Themen aus dem Modul 4 in Frage. Es werden jedoch auch andere Prüfungsthemen (Schwerpunkte) aus den höheren Modulen akzeptiert. In diesem Fall bleiben die laut PO/SO vorgesehenen Inhalte des Moduls 4 weiterhin Grundlagen der mündlichen Prüfung. Auch im Leitfach werden nur noch ein fachliches und ein didaktisches Schwerpunktthema angegeben.
| Themenausschluss |
Grundsätzlich ist der §15 (5) der Prüfungsordnung zu beachten, wonach der Gegenstand umd Umkreis des Themas der wissenschaftlichen Hausarbeit, der in der schriftlichen Prüfung bearbeiteten Aufgaben oder Prüfungsgebiete sowie der Themen der akademischen Teilprüfung nicht mehr in der mündlichen Prüfung gewählt werden dürfen. |
| Schwerpunkte |
Die angegebenen Schwerpunkte dürfen laut PO maximal die Hälfte der Prüfungszeit behandelt werden. Da die detaillierte Kenntnis des Bildungsplans ebenfalls laut PO vorausgesetzt wird, orientieren wir uns in der anderen Hälfte der Prüfungszeit an den Inhalten des aktuellen Bildungsplans. Im Leitfach werden zudem die Grundlagen des Fächerverbunds in dieser Zeit geprüft und im Hauptfach mit Stufenschwerpunkt Grundschule das Thema "Anfangsunterricht". Das Thema "Anfangsunterricht" kann daher nicht als didaktischer Schwerpunkt gewählt werden. |
| Mündliche Prüfung im Fächerverbund |
Mündlich geprüft wird "... das Leitfach unter Berücksichtigung der Grundlagen des gewählten Fächerverbunds." So stehts in der Prüfungsordnung in §15, Abs. 1. Um diese Prüfung des Fächerverbunds sachadäquat und insbesondere kompetent durchführen zu können, müssen Sie im Grundlagenmodul des Fächerverbunds mindestens eine mathematische Veranstaltung besucht haben, die dann in diesem Prüfungsteil schwerpunktmäßig geprüft wird. |
| Hinweise zu den Prüfungsschwerpunkten |
Die Angabe von Prüfungsthemen verstehen wir "themenorientiert", d.h. es geht insgesamt um ein Gebiet aus der Systematik des Faches. Geben Sie beispielsweise "Zahlentheorie" als Inhalt an, so ist insgesamt der "ganze" Inhalt der Zahlentheorie gemeint und keinesfalls weitergehende Beschränkungen (z.B. nur Primzahlen). In der Regel werden Sie vorbereitend hier im Haus eine Vorlesung besucht haben und stützen sich zunächst auf die dort erstellten oder erhaltenen Unterlagen (Skript). Darüber hinaus haben Sie zur Abrundung der Thematik natürlich weitere Literatur durchgearbeitet. Das eventuell vom jeweiligen Lehrenden zur Veranstaltung angebotene Skript ist keinesfalls als alleinige Literatur bzw. Quelle zur Vorbereitung ausreichend!
Ob Sie eine Veranstaltung vorbereitend für die Prüfung bei einem anderen Lehrenden nochmals hören wollen, müssen Sie selbst entscheiden. |
| Meldung Ihrer Schwerpunkte |
Unter den Lehrenden des Faches gibt es sehr weitgehende Übereinstimmungen darüber, welche Inhalte einer Thematik zuzuordnen sind. Es ist also relativ belanglos, bei wem Sie eine Vorlesung zur jeweiligen Thematik besucht haben. Bei der Planung einer mündlichen Prüfung ist es für die Prüfer trotzdem hilfreich zu wissen, bei welcher Lehrperson und in welchem Semester Sie die Ihren Schwerpunkten zugrunde liegenden Veranstaltungen gehört haben. Wir besitzen von allen Lehrveranstaltungen aus der jüngeren Zeit Inhaltsangaben, von denen wir uns im Prüfungsgespräch leiten lassen. |
| Formblätter für die Meldung der Prüfungsschwerpunkte |
Sie geben Ihre offiziellen Anmeldungen in mehrfacher Ausführung im Prüfungsamt ab. Weitere Formblätter mit Themen, Literatur... werden nicht benötigt. |
| Organisation |
Die Durchführung der Staatspräfung liegt in Händen des Landeslehrerprüfungsamtes (LLPA). Bitte richten Sie die Organisation betreffende Fragen an die entsprechende Stelle. Dies betrifft beispielsweise Fragen zur Anmeldung, Einsicht oder zu Terminen. Das liegt daran, dass ja das Staatsexamen nicht von uns - dem Institut für Mathematik - abgenommen wird, sondern vom Kultusministerium. Daher auch die Bezeichnung "Staatsexamen". Das Kumi hat dafür eine Abteilung, das Landeslehrerprüfungsamt eingerichtet und diese Abteilung unterhält Außenstellen an allen 6 PHen. |
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